Transparenz in allen Bereichen!

Als einer der ganz wenigen Betreuungsdienste in Deutschland weist unser Ambulanter Betreuungsdienst eine volle Pflegekassenzulassung auf. Das bedeutet für Sie, dass die Kosten für unsere Serviceleistungen von den Pflegekassen – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets – übernommen werden. Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung muss von Ihnen an Ihre Pflegekasse gestellt werden.

Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns um ein kostenfreies Beratungsgespräch zu vereinbaren!
Gerne telefonisch unter der Nr. (0345) 69 150 619.

Wer beteiligt sich an den Kosten?

An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung je nach festgestellter Pflegestufe (0-3) sowie bei einer vorhandenen sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz (insbesondere bei Demenz). Hierbei können bis zu 14 Stunden pro Woche durch die Pflegekasse übernommen werden (bei Pflegestufe 3). Neben der Unterstützung bei der Grundpflege übernehmen die Pflegekassen auch Leistungen der Haushaltshilfe, Einkäufe sowie Demenzbetreuung.

Budgets zur Verhinderungspflege nutzen

Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anstrengende Pflegeaufgabe zu bekommen. Die Pflegekassen zahlen hierfür zusätzlich zum monatlichen Budget 1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich können jährlich 806 Euro (50 % der Kurzzeitpflege) für die Verhinderungspflege angerechnet werden. Insgesamt können so bis zu 70 Stunden Verhinderungspflege pro Jahr für die Betreuung zu Hause finanziert werden.